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Umweltpolitische Steuerung und Beratung aus psychologischer Sicht
Der Umweltschutz als Staatsziel ist mittlerweile seit 1994 im Grundgesetz (Art. 20a GG) festgeschrieben. Es ist daher erklärtes Ziel des förderalen und bundespolitischen Handelns, den Umweltschutz zu fördern. Während staatliches oder politisch-administratives Handeln für den Umweltschutz als Intervention auf Macro-Ebene betrachtet werden kann, stellt sich aus der psychologischen Perspektive die Frage, wie sich eine solche Intervention auf Micro-Ebene auswirkt: Letztlich muss der Bürger oder das handelnde Individuum die umweltpolitischen Maßnahmen umsetzen oder zumindest akzeptieren. Deshalb ist es auch aus wissenschaftlicher Sicht eine spannende Frage, ob politische Interventionen die angestrebten Effekte auf Verhaltensebene tatsächlich erreichen, d.h. insbesondere welche umweltpolitischen Maßnahmen zur Änderung des individuellen Verhaltens führen. Besonders Reaktanz- oder Verlagerungseffekte können gut gemeinte umweltpolitische Maßnahmen verhindern oder sogar in negativen Umweltauswirkungen münden. Die wissenschaftliche Reflektion der Transitionsprozesse von umweltpolitischen Konzeptionen bis in das konkrete Verhalten hinein soll Gegenstand dieses geplanten Schwerpunktheftes sein. Neben der besonderen Berücksichtigung der Forschungsperspektive der Umweltpsychologie sollen hierbei auch transdisziplinäre Forschungsaspekte der Umweltsoziologie und Umweltpolitik berücksichtigt werden.
Möglich sind empirische oder theoretische Beiträge sowie Projektberichte oder Essays, die etwa folgendes Spektrum umfassen:
- Akzeptanz und Verhaltenswirksamkeit umweltpolitischer Maßnahmen aus psychologischer oder transdisziplinärer Sicht ( Fachbereiche Umweltpsychologie, -soziologie, -poltik oder Kombination aus den wissenschaftlichen Domänen);
- Wahrnehmung und Kommunikation von Umweltrisiken aus politisch-administrativer und umweltpsychologischer Sicht;
- Politikberatung hinsichtlich psychologischer Phänomene, etwa Reaktanzeffekte bei der Einführung von Zwangsmaßnahmen (aktuelles Beispiel: Verbot von konventionellen Glühbirnen);
- Evaluation von Partizipationsprozessen, etwa der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei umweltpolitischen Maßnahmen;
- Mediationsverfahren im umweltpolitischen Bereich aus psychologischer Perspektive;
- Konflikte zwischen Umwelt- und Naturschutz;
- Evaluation und Verhaltenswirksamkeit von komplexen Interventionen und Kampagnen;
- Verstetigung von Kampagneneffekten;
- Rolle und Verhaltensrelevanz von langfristigen Zielen und Visionen.
Die Manuskripte durchlaufen das reguläre Begutachtungsverfahren der „Umweltpsychologie“ (Peer Review). Sie sollten spätestens bis zum 30. November 2010 bei der Redaktion eingereicht werden. Informationen zur Manuskriptgestaltung und die Redaktionsadresse finden Sie hier. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die betreuenden HerausgeberInnen des Schwerpunkts:
- Thomas Martens (martens@dipf.de),
- Hellmuth Lange (lange@artec.uni-bremen.de) oder
- Joachim Schahn (Joachim.Schahn@Psychologie.Uni-Heidelberg.de).
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